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Ergotherapeutische Abklärung für Kinder mit Wahrnehmungsproblemen
Das ISI bietet Abklärungen für Kinder mit Wahrnehmungsproblemen an. Für diese bin ich beim Land Vorarlberg als freiberuflicher Ergotherapeut registriert und somit auch zur Durchführung berechtigt. Für die Abklärung ist eine Verordnung zur Ergotherapie durch den Kinderarzt notwendig. Auf der Zuweisung sollte als Diagnose ICD 10 - F.82 stehen (das ist die internationale Diagnose für eine umschriebene motorische Ungeschicklichkeit). Wenn sie die Kosten der Abklärung zumindest teilweise zurückerstattet bekommen möchten, müssen sie die Verordnung vor Beginn der Abklärung vom Vertrauensarzt bewilligen lassen. Zusammen mit der Rechnung können sie die Verordnung nach Abschluss der Abklärung bei der Krankenkasse einreichen - der gesetzlich vorgeschriebene Mindestzuschuss beträgt € 16,71 pro Sitzung. Die Abklärung hat folgenden Umfang:
An Kosten rechnen sie bitte pro stattgefundener Sitzung € 62,- zzgl. € 62,- für Testauswertung und Bericht. In der Regel kostet eine Abklärung also € 372,- |